Akontorechnung erhalten: Buchung beim Empfänger Schritt für Schritt
Akontorechnung erhalten und nicht sicher, wie buchen? Diese Anleitung zeigt KMU und Freelancern, was buchhalterisch korrekt ist – inkl. MWST.
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Wer eine Akontorechnung ausstellt, denkt selten daran, wie es auf der anderen Seite aussieht. Dabei entstehen beim Empfänger einer Anzahlung genauso Buchungsfragen: Ist die Zahlung ein Aufwand? Ein Aktivposten? Wie verhält es sich mit der Vorsteuer? Dieser Artikel erklärt, wie KMU eine erhaltene Akontorechnung buchhalterisch korrekt behandeln — von der ersten Zahlung bis zur Schlussrechnung.
Was ist eine erhaltene Akontorechnung buchhalterisch?
Eine Akontorechnung, die Sie als Auftraggeber erhalten, ist zunächst keine endgültige Leistungsabrechnung, sondern eine Vorauszahlung für noch nicht vollständig erbrachte Leistungen. Das hat buchhalterische Konsequenzen:
- Die Zahlung ist kein sofortiger Aufwand, sondern ein Aktiva-Posten (Anzahlungen an Lieferanten / Vorauszahlungen).
- Erst wenn die Leistung erbracht und die Schlussrechnung vorhanden ist, wird der Betrag in den entsprechenden Aufwandskonto umgebucht.
- Die MWST-Behandlung hängt davon ab, ob die Gegenseite MWST ausweist und ob Sie selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Wer mit dem Kontenplan Swiss GAAP FER oder dem einfachen KMU-Kontenrahmen (KMU-Kontenplan nach Käfer) arbeitet, bucht die Vorauszahlung typischerweise auf Konto 1500 "Vorauszahlungen an Lieferanten" oder ähnlich.
Schritt-für-Schritt: So buchen Sie als Empfänger
Schritt 1: Akontorechnung erhalten und prüfen
Bevor Sie buchen, prüfen Sie die Rechnung auf formale Richtigkeit. Für die MWST-Rückforderung benötigen Sie eine konforme Rechnung mit MWST-Nummer der Gegenseite, dem ausgewiesenen Steuerbetrag sowie Leistungsbeschrieb. Ohne diese Angaben können Sie die Vorsteuer nicht geltend machen. Was auf einer Rechnung zwingend stehen muss, erklärt die Rechnungsvorlage Schweiz — alle Pflichtfelder auf einer Seite ausführlich.
Schritt 2: Zahlung buchen
Beim Bezahlen der Akontorechnung buchen Sie:
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1500 Vorauszahlung an Lieferanten (netto) | — | CHF X |
| 1170 Vorsteuer MWST | — | CHF Y |
| — | 1020 Bank | CHF X + Y |
Beispiel: Sie erhalten eine Akontorechnung über CHF 5'000 zzgl. 8.1% MWST (= CHF 405). Sie zahlen total CHF 5'405.
- Soll 1500: CHF 5'000
- Soll 1170: CHF 405
- Haben 1020: CHF 5'405
Schritt 3: Leistung erfolgt — Schlussrechnung eintrifft
Sobald die Gesamtleistung erbracht ist und Sie die Schlussrechnung erhalten, verrechnen Sie die Vorauszahlung:
| Soll | Haben |
|---|---|
| Aufwandskonto (z. B. 4000 Materialaufwand) | 1500 Vorauszahlung an Lieferanten |
| 1170 Vorsteuer (Restbetrag) | 1020 Bank (Restzahlung) |
Die Vorauszahlungsposition wird aufgelöst, der Gesamtaufwand landet im richtigen Aufwandskonto.
Schritt 4: Jahresabschluss mit offener Vorauszahlung
Liegt am Bilanzstichtag noch keine Schlussrechnung vor, bleibt der Betrag auf Konto 1500 stehen. Er erscheint in der Bilanz als kurzfristiger Vermögensgegenstand — also als Forderung gegenüber dem Lieferanten auf die noch zu erbringende Leistung. Das ist korrekt und gewollt.
MWST beim Empfänger: Drei häufige Fehler
Fehler 1: Vorsteuer sofort geltend machen, obwohl keine MWST-konforme Rechnung vorliegt.
Ohne ausgewiesene MWST-Nummer und korrekte Angaben darf die Vorsteuer nicht abgezogen werden. Lassen Sie eine konforme Rechnung nachliefern.
Fehler 2: Den Akontobetrag direkt als Aufwand buchen.
Eine Anzahlung ist noch kein Aufwand. Wenn die Leistung nicht oder nur teilweise erbracht wird, müssten Sie die Buchung wieder rückgängig machen — unnötige Arbeit.
Fehler 3: Doppelte Vorsteuer bei der Schlussrechnung.
Wenn die Schlussrechnung den vollen Betrag inklusive bereits bezahlter Akonto-Positionen ausweist, dürfen Sie die Vorsteuer nur auf den verbleibenden Restbetrag geltend machen, nicht nochmals auf den Akontoanteil.
Besonderheit: Akontorechnung ohne MWST-Ausweis
Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmen unterhalb der MWST-Pflichtgrenze (CHF 100'000 Jahresumsatz) stellen Rechnungen ohne MWST aus. In diesem Fall buchen Sie den vollen Rechnungsbetrag als Vorauszahlung — ohne Vorsteuerposition. Das ist buchhalterisch einfacher, aber Sie müssen sicherstellen, dass keine MWST auf der Rechnung steht. Steht doch eine MWST drauf, ohne dass der Aussteller steuerpflichtig ist, liegt ein formaler Fehler vor.
Wann lohnt sich ein separates Hilfskonto?
Bei grossen Projekten mit mehreren Akontozahlungen empfiehlt sich ein Hilfskonto pro Lieferant oder Projekt (z. B. 1500.1, 1500.2). Das erleichtert die Übersicht und verhindert, dass Vorauszahlungen an verschiedene Lieferanten vermischt werden. Ihr Treuhänder kann Ihnen dafür passende Unterkonten im Kontenplan einrichten.
Akontorechnung empfangen und per QR-Rechnung bezahlen
Viele Lieferanten in der Schweiz stellen Akontorechnungen heute mit QR-Code aus. Wenn Sie die Zahlung per E-Banking auslösen, liest das System die Zahlungsinformationen direkt aus dem QR-Code — IBAN, Betrag und Referenznummer. Für den Lieferanten vereinfacht das die Abstimmung, weil die Referenznummer eindeutig dem offenen Posten zugeordnet werden kann. Wie eine solche QR-Rechnung technisch aufgebaut ist, zeigt der Leitfaden QR-Rechnung erstellen in der Schweiz — Schritt für Schritt.
Falls Sie selbst Akontorechnungen mit QR-Code ausstellen möchten, können Sie diese direkt mit der SnapBill App erstellen — inklusive QR-IBAN und korrektem MWST-Ausweis.
Auf einen Blick
- Eine erhaltene Akontorechnung ist kein sofortiger Aufwand, sondern eine Vorauszahlung (Aktivkonto 1500).
- Die Vorsteuer wird erst geltend gemacht, wenn eine MWST-konforme Rechnung vorliegt.
- Bei Erhalt der Schlussrechnung wird das Vorauszahlungskonto aufgelöst und der Aufwand korrekt erfasst.
- Offene Vorauszahlungen per Bilanzstichtag bleiben als kurzfristiger Vermögensgegenstand in der Bilanz.
- Doppelte Vorsteuerabzüge bei der Schlussrechnung sind ein klassischer Fehler — nur auf den Restbetrag achten.
- Bei mehreren Akontotranchen: Unterkonten pro Projekt oder Lieferant führen.
Wer diese Punkte konsequent umsetzt, vermeidet Korrekturbuchungen und hat eine saubere Basis für den Jahresabschluss — ohne böse Überraschungen beim Treuhänder.
Häufige Fragen
Auf welches Konto buche ich eine Anzahlung an einen Lieferanten in der Schweiz?
Vorauszahlungen an Lieferanten werden im Schweizer KMU-Kontenrahmen typischerweise auf Konto 1500 "Vorauszahlungen an Lieferanten" oder einem ähnlichen Aktiva-Konto erfasst. Der Betrag bleibt dort, bis die Leistung vollständig erbracht und die Schlussrechnung eingegangen ist. Erst dann erfolgt die Umbuchung auf das entsprechende Aufwandskonto.
Darf ich die Vorsteuer auf eine Akontorechnung sofort abziehen?
Ja, sofern die Akontorechnung alle MWST-Pflichtangaben enthält: MWST-Nummer des Leistungserbringers, ausgewiesener Steuerbetrag, Leistungsbeschrieb und Rechnungsdatum. Fehlt eine dieser Angaben, darf die Vorsteuer erst nach Erhalt einer korrigierten Rechnung geltend gemacht werden. Die Abzugsberechtigung gilt unabhängig davon, ob die Leistung bereits erbracht wurde.
Was passiert mit der Vorauszahlung, wenn der Lieferant die Leistung nicht erbringt?
Kann oder will der Lieferant nicht mehr liefern, haben Sie eine Forderung gegenüber ihm in Höhe der geleisteten Anzahlung. Buchhalterisch bleibt der Betrag auf Konto 1500 stehen, bis er zurückbezahlt wird. Parallel sollten Sie eine Mahnung und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Die MWST-Vorsteuer, die Sie bereits abgezogen haben, muss unter Umständen korrigiert werden, wenn keine Leistung mehr zu erwarten ist.
Wie behandle ich eine Akontorechnung beim Jahresabschluss, wenn noch keine Schlussrechnung vorliegt?
Liegt am 31. Dezember noch keine Schlussrechnung vor, bleibt die Vorauszahlung als kurzfristiger Vermögensgegenstand auf der Aktivseite der Bilanz. Eine periodengerechte Abgrenzung ist sinnvoll, wenn Sie bereits weiss, dass die Leistung im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurde, die Schlussrechnung aber noch aussteht. Besprechen Sie die konkrete Handhabung mit Ihrem Treuhänder.
Muss ich eine erhaltene Akontorechnung gesondert archivieren?
Ja. In der Schweiz gilt gemäss Obligationenrecht eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für Geschäftsunterlagen einschliesslich Rechnungen. Akontorechnungen sind Belege und müssen daher ebenso wie Schlussrechnungen ordentlich archiviert werden — entweder in Papierform oder digital in unveränderlichem Format. Bei einer MWST-Kontrolle müssen beide Belege zusammen vorgelegt werden können.
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