Rechnungsvorlage Schweiz — alle Pflichtfelder auf einer Seite

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Rechnungsvorlage Schweiz — alle Pflichtfelder auf einer Seite

Welche Felder eine Schweizer Rechnung enthalten muss, damit sie rechtskonform und vorsteuerabzugsfähig ist. Mit kostenloser Vorlage.

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Eine Rechnung in der Schweiz ist nicht nur eine Zahlungsaufforderung — sie ist ein steuerrechtliches Dokument. Fehlen Pflichtangaben, verlierst du Glaubwürdigkeit und dein Kunde verliert den Vorsteuerabzug. Die folgende Checkliste deckt alles ab.

Die Pflichtangaben nach OR und MWSTG

Jede Rechnung enthält:

Feld Pflicht? Hinweis
Name + Adresse Aussteller Ja Vollständig, mit Land falls ausländisch
Name + Adresse Empfänger Ja Firmenname genau wie im HR
Rechnungsdatum Ja Bestimmt den Beginn der Aufbewahrungsfrist
Rechnungsnummer Ja Eindeutig, fortlaufend
Leistungsbeschreibung Ja Was, wann, in welchem Umfang
Lieferdatum / -zeitraum Ja Kann mit Rechnungsdatum identisch sein
Entgelt (Netto/Brutto) Ja In CHF oder EUR
MWST-Satz und -betrag Bei Pflicht 8.1% / 2.6% / 3.8% — siehe MWST-Grundlagen
UID-Nummer mit 'MWST' Bei Pflicht Format CHE-123.456.789 MWST
Zahlungsfrist Empfohlen Klares Datum statt "30 Tage netto"
IBAN / QR-IBAN Empfohlen Auf dem QR-Zahlteil zwingend

Reihenfolge und Layout

Eine klare Struktur erleichtert die Buchhaltung beim Empfänger:

  1. Briefkopf mit Logo und Aussteller-Adresse
  2. Empfänger linksbündig, eine Leerzeile darunter Rechnungsnummer und Datum
  3. Betreff ("Rechnung Nr. 2026-042")
  4. Leistungstabelle mit Datum, Beschreibung, Menge, Einzelpreis, Totalpreis
  5. Netto-Summe, MWST, Gesamtbetrag rechtsbündig
  6. Zahlungshinweise (Frist, IBAN oder Hinweis auf QR-Rechnung)
  7. QR-Zahlteil unten auf A4 oder als perforierte Beilage

QR-Zahlteil — die häufigsten Fehler

Der Zahlteil hat strenge Vorgaben. Häufige Stolpersteine:

  • Falsche Schriftart: zwingend Helvetica oder Arial, mind. 6 Punkt
  • Position: am unteren A4-Rand, mit Perforation oder Schere-Symbol getrennt
  • Sprachen: Titel und Labels müssen in DE/FR/IT/EN gleichzeitig stehen
  • Prüfsumme: Modulo-10 für QR-Referenz, Modulo-97 für SCOR

Wer das von Hand baut, macht regelmässig Fehler. Die SnapBill App generiert den Zahlteil normkonform aus deiner bestehenden Vorlage — siehe auch unsere ausführliche QR-Rechnungs-Anleitung.

Digitale vs. Papierrechnung

Beide sind in der Schweiz gleichwertig anerkannt, solange:

  • PDF als unveränderbares Format (PDF/A) gespeichert wird
  • Aufbewahrung über 10 Jahre auch nach Software-Wechsel gewährleistet ist
  • Bei elektronischer Signatur die Schweizer ZertES-Vorgaben erfüllt sind

eBill ist die offizielle Schweizer Plattform für elektronische Rechnungen — direkt aus dem E-Banking abrufbar. Lohnt sich ab ~50 wiederkehrenden Rechnungen pro Monat.

Auf einen Blick

  • Pflichtangaben: Adressen, Datum, Nummer, Leistung, Betrag, ggf. UID + MWST
  • Eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer (Lücken erlaubt, Duplikate verboten)
  • Aufbewahrung 10 Jahre (Immobilien: 20 Jahre)
  • QR-Zahlteil zwingend — am sichersten mit der SnapBill App
  • Für Freelancer ohne MWST: leichter — siehe Freelancer-Leitfaden

Häufige Fragen

Welche Felder sind auf einer Schweizer Rechnung Pflicht?

Pflichtangaben sind: Name und Adresse von Aussteller und Empfänger, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer (fortlaufend), eindeutige Leistungsbeschreibung, Lieferdatum oder -zeitraum, Entgelt und — bei MWST-Pflicht — UID-Nummer mit Zusatz 'MWST' sowie Steuersatz und -betrag. Ohne diese Angaben kann dein Kunde keine Vorsteuer abziehen.

Darf ich eine Rechnungsvorlage in Word verwenden?

Ja, Word- oder Excel-Vorlagen sind grundsätzlich zulässig. Achte aber darauf, dass die QR-Rechnung korrekt eingefügt ist — sie hat strenge Vorgaben für Position, Schriftart und Schwellenpapier. Tools wie SnapBill nehmen dir diese Formatierung ab und erstellen ein konformes PDF in Sekunden.

Muss die Rechnungsnummer fortlaufend sein?

Ja, das Obligationenrecht verlangt eine eindeutige und nachvollziehbare Nummerierung. Lücken sind erlaubt (z.B. bei stornierten Rechnungen), Duplikate nicht. Übliche Systeme: 'JJJJ-NNN' (2026-001) oder 'JJ-NNNN' (26-0001). Wichtig ist, dass das System für Steuerprüfungen nachvollziehbar bleibt.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Geschäftsbücher und Belege bewahrst du 10 Jahre auf — sowohl ausgestellte als auch erhaltene Rechnungen. Bei MWST-Pflicht für Immobilien-Leistungen verlängert sich die Frist auf 20 Jahre. Digitale Aufbewahrung ist erlaubt, sofern die Belege unveränderbar gespeichert sind (z.B. PDF/A oder Audit-Trail).

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